Allgemeine
Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der
Bayerischen
Blumen Zentrale GmbH (AGB)
1. Allgemeines und Geltungsbereich
a.) Die nachfolgenden
Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 310
I BGB.
b.) Alle unsere Angebote und Verträge über Lieferungen
und Leistungen kommen ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden
Bedingungen zustande. Abweichenden Bedingungen, insbesondere
Einkaufsbedingungen des Käufers, wird hiermit widersprochen.
c.) Abweichende Vereinbarungen und Nebenabreden
bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit stets unserer schriftlichen Bestätigung.
d.) Verbunden mit unserer knappen
Großhandelspreiskalkulation ist ein Mindestauftragswert von 100 Euro je
Einkauf. Für Einkäufe unter 100 Euro behalten wir uns daher einen
Mindermengenzuschlag i.H.v. 5 Euro vor.
e.) Unsere Verkaufsbedingungen sind auch für künftige
Geschäfte mit dem Kunden anzuwenden.
2. Angebote und Bestellung
Unsere in elektronischer, schriftlicher oder mündlicher
Form übermittelten Angebote, stellen kein Angebot im Rechtssinne dar, sondern
verstehen sich lediglich als Aufforderung an den Kunden zur Abgabe einer
Bestellung. Der Kunde ist an seine Bestellung 4 Wochen ab Zugang bei uns
gebunden. Ein Vertrag im Rechtssinne kommt erst mit unserer schriftlichen
Auftragsbestätigung, spätestens jedoch mit Annahme der Lieferung durch den
Kunden zustande. Unsere Angebote und Auftragsbestätigungen erfolgen stets unter
dem Vorbehalt einer positiven Bonitätsprüfung des Kunden und vorbehaltlich
rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Selbstbelieferung.
3. Preise und Zahlung
a.) Die Angebote und Preise sind grundsätzlich in Euro,
freibleibend und gelten „ab Lager“ Parsdorf, zzgl. Transport- und
Verpackungskosten sowie der gesetzlichen Mehrwertsteuer, technische Änderungen,
farbliche Abweichungen, Preisänderungen sowie Zwischenverkauf bleiben
vorbehalten. Artikeleigenschaften, die über die Beschreibung hinaus gehen,
werden nicht zugesichert.
b) Es gilt jeweils der in unserer Auftragsbetätigung
genannte Preis, ansonsten, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist,
der am Tag der Annahme der Bestellung in unserer Preisliste genannte Preis.
c.) Ein Versand von Waren erfolgt grundsätzlich gegen
Vorauskasse oder per Nachnahme bzw. nach erfolgter Überweisung oder Bankeinzug
des Rechnungsbetrages.
d.) Erfolgen Lieferungen auf Rechnung sind
entsprechende Zahlungen, soweit nichts anderes vereinbart, 30 Tage nach
Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig. Überschreitet der Kunde die
eingeräumten Zahlungsfristen, so sind wir - unbeschadet weitergehender Rechte -
berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. über
dem jeweiligen Basiszinssatz gem. BGB zu fordern. Alle offenen Forderungen
werden im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden sofort zur Zahlung fällig.
e.) Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die
Aufrechnung wegen etwaiger Gegenansprüche des Kunden ist nur statthaft, wenn es
sich um rechtskräftig festgestellte oder unsererseits nicht bestrittene
Gegenansprüche handelt.
4. Beschaffenheit der Ware, Lieferung, Lieferzeiten und
Verzug
a.) Für Umfang und Zeitpunkt der Lieferung sowie die
vereinbarte Beschaffenheit der Produkte sind ausschließlich unsere
schriftlichen Angaben maßgeblich. Nebenabreden und Änderungen bedürfen unserer
schriftlichen Bestätigung.
b.) Sofern sich aus unseren schriftlichen Angaben
nichts Abweichendes ergibt, gilt eine Auslieferung ab dem Versandlager in 85599
Parsdorf als vereinbart. Die Kosten und die Gefahr des Transports sowie die
Verlade- und Verpackungskosten gehen zu Lasten des Kunden. Dies gilt auch für
Rücksendungen, siehe Abschnitt 8.
Mindestauftragswert: 100 Euro
Für Bestellungen unter 100 Euro
behalten wir uns einen Mindermengenzuschlag i.H.v. 5
Euro vor.
innerhalb
Deutschlands werden folgende Versand- und Verpackungspauschalen angewendet:
bis 150 EUR Warenwert = 7,90 EUR
netto (exkl. Inselzuschlag)
ab Euro 150,- Warenwert liefern wir
frei Haus, innerhalb Deutschlands an eine Lieferadresse.
Zerbrechliche
Artikel wie Glas und Keramik und andere nicht paketfähige Artikel (Sperrgut)
werden
von uns ausschließlich auf Paletten mit Spedition ausgeliefert:
Dabei
fallen zuzüglich der oben genannten Pauschale folgende Speditionsaufschläge an:
innerhalb des Umkreises von 100 km um München 30 Euro netto
außerhalb des Umkreises von 100 km um
München 50 Euro netto
Lieferung
nach Österreich: 14,90 EUR netto (zuzügl. evtl.
anfallender Speditionsaufschlag)
Lieferung
ins sonstige benachbarte Ausland auf Anfrage
c.) Die von uns angegebenen Lieferzeiten gelten als nur
annähernd vereinbart. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die
Abklärung aller etwaigen offenen Fragen zur Bestellung voraus. Eine von uns
angegebene Lieferzeit beginnt mit dem Ausstellungstag der entsprechenden
Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor dem Eingang einer eventuell vereinbarten
(Teil-)Zahlung. Die Lieferzeit gilt als eingehalten, wenn die Ware bis zum Ende
der Lieferzeit das Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft der Ware
gemeldet ist.
d.) Lieferfristen verlängern sich angemessen bei
Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Einflusses liegen
(etwa Aufgrund von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung o.ä. Umständen, die erheblichen Einfluss auf Fertigung des
Liefergegenstandes oder Zulieferungen seitens Unterlieferanten haben. Umfang
und Auswirkungen solcher Lieferhindernisse werden wir dem Kunden
schnellstmöglich mitteilen.
e.) Wir sind zu zumutbaren Teillieferungen und
Fakturierung solcher Teillieferungen berechtigt.
h. Im Falle des Lieferverzugs aufgrund einfacher
Fahrlässigkeit haften wir nur bis zu 5 % des vom Verzug betroffenen Fakturawertes, in jedem Fall jedoch beschränkt auf den
vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.
f.) Soweit der Verzug auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit unsererseits beruht, haften wir nach den gesetzlichen
Regelungen, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden
Schaden, soweit keine von uns zu vertretende vorsätzliche Vertragsverletzung
vorliegt.
g.) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen
soweit der zugrunde liegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft ist oder das Interesse
des Kunden an der weiteren Vertragserfüllung als Folge des von uns zu
vertretenden Lieferverzugs weggefallen ist.
5. Urheberrechte, gewerbl.
Schutzrechte
a. An Produkten inkl. Entwürfen, Materialkombinationen
sowie Beschreibungen und ähnlichen Unterlagen bestehen ggf. gewerbliche
Schutzrechte / Urheberrechte der Hersteller / Lizenzgeber. Hinweise auf solche
Schutzrechte auf den Produkten dürfen vom Kunden nicht verändert, abgedeckt
oder beseitigt werden.
b. Der Kunde ist verpflichtet seine Abnehmer auf die
vorgenannten Schutzrechte und Lizenzbedingungen der Hersteller und auf die in
den Lizenzbedingungen genannten Einschränkungen hinzuweisen.
c. Für Schäden aufgrund der Verletzung derartiger
Schutzrechte haften wir nur, wenn uns bekannt war oder hätte bekannt sein
müssen, dass solche bestehen und diese dazu führen, dass sich der Kunde
Ansprüchen Dritter ausgesetzt sieht. Der Höhe nach ist unsere diesbezügliche
Haftung auf den Fakturenwert der Ware beschränkt.
6. Prüfung der Ware - Transportschäden
Eventuelle Beschädigungen der Warensendung,
insbesondere bei bereits äußerlich beschädigten Verpackungen müssen unverzüglich
gegenüber dem Transporteur geltend gemacht werden. Schäden sind direkt bei der
Annahme anzuzeigen und müssen schriftlich vermerkt werden, um bestehende
Transportversicherungen in Anspruch nehmen zu können. Die Blumen Zentrale kann
im Fall nicht erfolgter unverzüglicher Schadensmeldung durch den Empfänger der
Warensendung keinerlei Haftung für Transportschäden übernehmen.
7. Eigentumsvorbehalt
a.) Für die Liefergegenstände gilt, bis zur
vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung
zwischen uns und dem Kunden, ein Eigentumsvorbehalt zugunsten der Blumen
Zentrale als vereinbart.
b.) Der Kunde ist verpflichtet, die Liefergegenstände
sorgsam zu behandeln sowie für ausreichenden Versicherungsschutz gegen Risiken
aus Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden Sorge zu tragen.
c.) Der Kunde ist berechtigt, die Liefergegenstände im
ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; eine Verpfändung oder
Sicherungsübereignung ist unzulässig. Aus dem Weiterverkauf der Waren
resultierende Forderungen werden bereits jetzt bis zur Höhe des Faktura-Endbetrages an uns abgetreten.
Zur Einziehung der Forderungen bleibt der Kunde weiter
ermächtigt, ohne dass hiervon unsere Befugnis, die Forderung selbst
einzuziehen, berührt wird. Wir werden jedoch die abgetretenen Forderungen so
lange nicht einziehen, so lange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus
den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und kein
Antrag auf Eröffnung eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens
gestellt ist oder Zahlungseinstellung beim Kunden vorliegt. Die Abtretung
nehmen wir hiermit an. Der Kunde ist verpflichtet, uns sämtliche Auskünfte und
Informationen zu verschaffen, die zur Einziehung der abgetretenen Forderungen
notwendig sind.
d.) Eine etwaige Be- oder Verarbeitung oder Umbildung
der Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen. Bei Verarbeitung, Verbindung,
Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht uns
gehörenden Waren, steht uns der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der
neuen Sache im Verhältnis des Fakturenwertes der Vorbehaltsware zu der übrigen
verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder
Vermengung zu.
Erwirbt der Kunde das Alleineigentum an der neuen
Sache, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilsmäßig Miteigentum
überträgt. Dieses wird unentgeltlich für uns verwahrt. Die oben vereinbarte
Vorausabtretung gilt in den vorgenannten Fällen nur in Höhe des Fakturenwertes
der Vorbehaltsware, die zusammen mit anderen Waren weiter veräußert wird. Bei
Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware oder die im
Voraus abgetretenen Forderungen hat der Kunde uns unverzüglich unter Angabe der
für eine Intervention notwendigen Informationen zu benachrichtigen. Hieraus
entstehende Kosten, die nicht von den Dritten beigetrieben werden können, gehen
zu Lasten des Kunden.
e.) Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden
Bestimmungen zustehenden Sicherheiten nach Wahl und auf Verlangen des Kunden insoweit
freizugeben, als der Wert dieser Sicherheiten die zu sichernden Forderungen
mehr als 20% übersteigt.
8.) Warenrücksendungen
Rücksendungen werden nur vorbehaltlich unserer Prüfung
angenommen. Warenrücksendungen (neue, gebrauchte bzw. defekte Waren) haben an
die Bayerische Blumen Zentrale GmbH, Münchener Strasse 2a, 85599 Parsdorf frei
Haus zu erfolgen.
Rücksendungen können, sofern nichts Abweichendes
vereinbart ist, nur dann von uns bearbeitet werden, wenn der Rücksendung ein
Rücksendungsbegleitschein beiliegt, auf dem die Rechnungsnummer- und die
Kundendaten angegeben sind.
9. Mängelhaftung
a.) Die Geltendmachung von Mängelrechten bedingt, dass
der Kunde seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß
nachgekommen ist. Bei Verkauf von Gebrauchtware gilt jegliche Gewährleistung
als ausgeschlossen.
b.) Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der
Kunde bei Bestehen einer Herstellergarantie verpflichtet, vor unserer
Inanspruchnahme die Durchsetzung der Ansprüche aus der Herstellergarantie
gegenüber dem Hersteller ernsthaft außergerichtlich zu versuchen. Wir werden
den Kunden hierbei unterstützen. Im Übrigen bleiben die
Gewährleistungsansprüche des Kunden unberührt.
c.) Wenn und soweit den Ansprüchen des Kunden nicht
entsprochen wurde, sind wir nach unserer Wahl zunächst zur Nacherfüllung durch
Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferungen berechtigt. Ausgetauschte Waren oder
Teile hiervon sind unser Eigentum und unaufgefordert an uns herauszugeben. Sind
wir zur Nacherfüllung nicht bereit oder nicht in der Lage, oder verzögert sich
diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben,
oder schlägt in sonstiger Weise die Nacherfüllung fehl, oder ist diese dem
Kunden nicht zumutbar, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom
Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises zu
verlangen. Eventuelle Schadensersatzansprüche sind unter Abschnitt 10 geregelt.
d.) Wenn der Kunde wegen unserer nicht ordnungsgemäßer
Leistung vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung
verlangen kann oder solches behauptet, wird der Kunde auf unser Verlangen
innerhalb angemessen gesetzter Frist schriftlich erklären, ob er diese Rechte
geltend macht oder weiterhin die Leistungserbringung wünscht. Ein unerheblicher
Mangel berechtigt den Kunden nicht zum Rücktritt vom Vertrag.
e.) Ergibt die Überprüfung einer Mangelanzeige, dass
ein Sachmangel nicht vorliegt, sind wir berechtigt, dem Kunden eine Aufwands-/
Bearbeitungspauschale in Rechnung zu stellen. Dem Kunden bleibt es in diesem
Fall unbenommen, uns einen niedrigeren Aufwand als den in Rechnung gestellten,
nachzuweisen.
f.) Gewährleistungsansprüche verjähren in 12 Monaten,
gerechnet ab Gefahrübergang. In der Bearbeitung einer Mangelanzeige des Kunden
durch uns ist kein Anerkenntnis des Mangels zu sehen. Die Bearbeitung einer
Mangelanzeige führt nur zur Hemmung der Verjährung, soweit die gesetzlichen
Voraussetzungen dafür vorliegen. Ein Neubeginn der Verjährung tritt dadurch
nicht ein.
10. Allgemeine Haftungsbegrenzung
a.) Soweit nachstehend nichts anderes geregelt, gelten
weitergehende Ansprüche des Kunden - gleich aus welchen Rechtsgründen –
als ausgeschlossen. Insbesondere haften wir nicht für Schäden, die nicht am
Liefergegenstand selbst entstanden sind, für entgangenen Gewinn oder sonstige
Vermögensschäden des Kunden.
b.) Diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die
Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits oder eines
unserer Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter beruht oder wir
fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt haben. Sie gilt auch nicht
wenn wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben oder eine Garantie
hinsichtlich der Beschaffenheit der Ware übernommen haben und diese Garantie
gerade bezweckt hat, den Kunden gegen die geltend gemachten Schäden
abzusichern.
c.) Es gilt eine Verjährungsfrist für die Ansprüche von
12 Monaten ab Gefahrübergang, soweit keine Ansprüche wegen arglistigem
Verschweigen eines Mangels aus unerlaubter Handlung oder Haftungsansprüche
wegen Vorsatzes geltend gemacht werden. Unsere Ersatzpflicht bleibt im Falle
der einfachen Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren Schaden, jedenfalls auf die
Deckungssumme unserer Produkthaftpflicht-Versicherung beschränkt.
d.) Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz als
vorstehend vorgesehen, ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend
gemachten Anspruchs - ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, Ansprüche gem. §§ 1, 4
Produkthaftungsgesetz oder für Ansprüche aus Delikt oder bei von uns zu
vertretender Unmöglichkeit.
11. DATENSPEICHERUNG
Der Käufer wird hiermit davon informiert, dass der
Verkäufer die im Rahmen der Geschäftsverbindung gewonnenen personenbezogenen
Daten gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet.
12. Verschiedenes
Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch
für den Verzicht auf Schriftformerfordernis.
Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen
unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen und der übrigen Bestimmungen.
13. Gerichtsstand und geltendes Recht
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis
ist Ebersberg. Der Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über
sein Entstehen und seine Wirksamkeit entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist
gegenüber Kaufleuten Ebersberg, wir sind jedoch berechtigt, den Kunden an
seinem Sitz zu verklagen. Das gesamte Vertragsverhältnis unterliegt
ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der UN
Kaufrechtskonvention.
Bayerischen Blumen Zentrale GmbH
Die Geschäftsleitung,
Parsdorf, Dezember 2007